7.2 Die Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher For-derungen von ROSSMANN aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum von ROSSMANN. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Ei-gentum zur Sicherung der ROSSMANN zustehenden Saldoforderung.