Der Käufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn die Vertrags¬produkte oder entsprechende Produkte in ähnlicher Qualität und Güte nicht un¬ter Umgehung von ROSSMANN direkt von den Lieferanten von ROSSMANN beziehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sechs Monate vor Ablauf der in S. 1 geregelten 5-Jahres-Frist über die Verlängerung des Wettbewerbsverbo¬tes neu zu verhandeln.