Merkmal r.ge "derart, dass anstelle einer Umsetzung inAudiosignale
innerhalb des Mobilfunkgeräts ein Umsetzungsbetrieb
empfangener Signale gemäß dem ersten Standard in
Signale gemäß dem zweiten Standard erfolgt"
Merkmal 1.5 gibt vor, dass im besonderen Betriebszustand keine Umsetzung
in Audiosignale innerhalb des Mobilfunkgeräts erfolgt. Stattdessen
werden die gemäß dem ersten Standard empfangenen Signale in Signale
gemäß dem zweiten Standard umgesetzt. Funktional bleibt damit z.B. der
eingebaute Lautsprecher des Mobilfunkgeräts in dem besonderen Betriebszustand
stumm.