Prüfung der technischen unterlagen des herstellers
IM rahmen der EG-baumusterprüfungen wurden die
technischen fertigungsunterlagen
nach anhang iii der EG-richtlinie 686 und die
informationsbroschüre des herstellers
nach anhang ii der EG 868 desichtet und für angemessen in bezug auf die grundlegenden anforderungen der EG 868 gehalten