Der Mieter kann seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparen- der Eigenarbeit ausführt oder ausführen lässt. Im Falle einer unrenovierten oder reno- vierungsbedürftig überlassenen Wohnung, beginnen die Fristen nicht vor dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen. ausgerichtet.