Bei welcher Schweizer Vertretung wird das Visum abgeholt
Der die Unterzeichnende bestätigt, die Fragen vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet zu
haben. Falsche Auskunft kann zur Verweigerung der Einreise bzw. zum Widerruf einer Bewilligung
führen. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden zur Ergänzung zurückgewiesen