Man muß wohl selbst einmal erlebt haben, welche Mühe und welchen sinnlosen Zeitaufwand es kostet, sich durch Schriftsätze von mitunter 20, 30, ja auch 50 und noch mehr Seiten, nicht selten noch dazu handgeschrieben und mehr oder minder unleserlich, hindurchzuarbeiten,
um den Alpdruck zu begreifen, den der Eingang derartiger Schreiben bei den Richtern
... hervorzurufen pflegt!