Sie haben noch nicht die für die Immatrikulation notwendigen Deutschkenntnisse nachgewiesen und müssen daher bei der Einschreibung die DSH oder ein Äquivalent vorlegen. Melden Sie sich bitte mit dem Anmeldeformular zur Deutschprüfung an. Beachten Sie die Antrags- und Immatrikulationsfrist nicht,wird der vorliegende Bescheid ungültig und Sie verlieren Ihre Studienplatz.