ROSSMANN hat sich die in Anlage 1 genannten Gebiete exklusiv Vorbehalten oder einem Dritten ausschließlich zugewiesen. Der aktive Verkauf der Ver-tragsprodukte in die in Anlage 1 genannten Gebiete ist dem Käufer untersagt. ROSSMANN wird den Käufer über alle Veränderungen informieren, insbesondere darüber, welche ausschließlich vergebenen Gebiete nach Abschluss dieses Vertrages hinzugekommen oder weggefallen sind. Hinsichtlich passiven Verkäufen unterliegt der Käufer keinen Beschränkungen.