2.3 Dem Käufer ist bekannt, dass ROSSMANN die VertragsprodpKte nicht selbst herstellt. Änderungen des Herstellungsverfahrens bzw. der verwendeten Mate
rialien sind daher möglich; das grundsätzliche Qualitätsniveau bleibt jedoch er-halten. ROSSMANN wird den Käufer über Änderungen informieren. Aus einer Änderung des Herstellungsverfahrens bzw. der verwendeten Materialien erge¬ben sich keine Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche sonstiger Art, solan¬ge die Vertragsprodukte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind.
2.4 Der Käufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab Vertragsbeginn die Vertrags-produkte oder entsprechende Produkte in ähnlicher Qualität und Güte nicht un¬ter Umgehung von ROSSMANN direkt von den Lieferanten von ROSSMANN beziehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sechs Monate vor Ablauf der in S. 1 geregelten 5-Jahres-Frist über die Verlängerung des Wettbewerbsverbo¬tes neu zu verhandeln.