Das Vermögensrecht wird im »Recht der Schuldverhältnisse« (Buch II, das eine Anzahi typisierter Schuldverhalthisse umschließt und regelt, z. B. Miete, Kauf, Werkvertrag) und im »Sachenrecht« (Buch III; z. B. Besitz, Sacheigentum, Hypotheken) abgehandelt.