In der Regel wird der Zeitpunkt der Beauftragung bei Privatgutachten schlechter dokumentiert und nachweisbar sein als bei Beauftragung durch Strafverfolgungsbehörden, und von einem derart ungesicherten Datum erhebliche Folgen abhängig zu machen, führte in der Praxis zu nicht tolerierbaren Zufallsergebnissen.