Vereinbarungen mit anderen Grundstückseigentümern, Ver- und Entsorgungsunternehmen oder der Gemeinde über Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Erschließungswege einschließlich Unterhaltungsregelungen, und zwar sowohl zu Lasten des Grundstücks als auch zu seinen Gunsten, sowie die Bestellung entsprechender Dienstbarkeiten die der Ver- und Entsorgung des Wohnungseigentumsgrundstücks mit Strom, Gas, Wasser usw. dienen und den Dienstbarkeitsberechtigten Zugangs- und Zufahrtsrechte einräumen, wobei den Dienstbarkeiten der Vorrang vor der für den Käufer bewilligten Auflassungsvormerkung eingeräumt werden darf.