TimeWaver hat den Wiederverkäufer unverzüglich zu unterrichten, wenn es absieht, dass es die
von dem Wiederverkäufer mit dem Endkunden eingegangenen Verträge nur in erheblich geringerem Umfang ausführen kann, als der Wiederverkäufer nach den Umständen, insbesondere aufgrund des bisherigen Geschäftsumfanges oder den Angaben des Unternehmens, hätte erwarten können.