2. Kaution
Bei Neueintritt einer Schülerin / eines Schülers wird eine Kaution in Höhe einer Monatsrate erhoben. Die Kaution wird nicht
verzinst und am Ende des Quartals nach Ausscheiden der Schülerin / des Schülers zurückgezahlt. Ansprüche der Stiftung
werden gegebenenfalls gegengerechnet.