Die Europäische Union gibt mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) seit 2000 das grundsätzliche Ziel vor bis 2015 (in Ausnahmefällen bis 2027) einen „guten ökologischen und chemischen Zustand" für alle Gewässer zu erreichen und zu erhalten.
Die Gewässer sollen wieder zu Lebensadern der Natur werden, mit vielfältigen Lebensbedingungen für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen.
Außerdem soll durch eine nachhaltige Bewirtschaftung
die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer
gesichert werden.