Hieraus folgt, dass die angesprochenen Verkehrskreise bei Modellbezeichnungen
von Fahrzeugen daran gewöhnt sind, auch geringfügige Unterschiede
wahrzunehmen, was die Unterscheidungskraft gängiger Buchstaben-Ziffern-
Kombinationen deutlich schwächt (vgl. auch Eisenführ/Schennen Gemeinschaftsmarkenverordnung,3. Auflage 2010, Art. 8 Rn. 74).