Der Wiederverkäufer hat dem Unternehmen unverzüglich nach jedem Geschäftsabschluss mit
Endkunden eine eigene Bestellung Anlage 3 des Auftrages zu zuschicken. Der Wiederverkäufer ist
ausdrücklich nicht dazu berechtigt, Gebrauchtgeräte des Unternehmens zu verkaufen.