Der Wiederverkauf wird dem Wiederverkäufer persönlich übertragen. Er ist nicht berechtigt, den
Wiederverkaufsvertrag ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens auf einen Dritten zu
übertragen. Geht die Einzelfirma des Wiederverkäufers in andere Hände über, so geht der
Wiederverkäufervertrag nur dann auf den neuen Firmeninhaber über, wenn TimeWaver dem
ausdrücklich schriftlich zustimmt. Wenn der Wiederverkäufer seine Einzelfirma in eine Gesellschaft
umwandelt, muss er das dem Unternehmen mitteilen.