Einzelheiten zum in der Bestellung genannten Vertragsgegenstand („Werk的中文翻譯

Einzelheiten zum in der Bestellung

Einzelheiten zum in der Bestellung genannten Vertragsgegenstand („Werkzeug“) werden in dieser festgelegt. 2.2. Das Werkzeug darf nur zur Erfüllung der Verpflichtung des Lieferanten gegenüber SCHLEMMER benutzt werden. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHLEMMER Dritten gegenüber weder überlassen noch zugänglich gemacht werden, noch vom Lieferanten für Zwecke Dritter verwendet werden. Der Lieferant ist insoweit nicht berechtigt, Dritten gegenüber Rechte an dem Werkzeug einzuräumen, z.B. Verpfändung, durch Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag oder Leihe an Dritte. Soweit das Werkzeug zu Produktionszwecken beim Lieferanten verbleibt, ist der Lieferant verpflichtet, das Werkzeug ordnungsgemäß in Stand zu halten, entsprechend zu warten, gegen Zerstörung, Beschädigung und Umwelteinflüsse zu sichern und es industrieüblich gegen alle versicherbaren Risiken (All Risks) zu Gunsten von SCHLEMMER zu versichern. 2.3. Die Konstruktion und Anfertigung des Werkzeuges erfolgt - unter Einhaltung der in der Bestellung zusätzlich geforderten Vorgaben - nach dem neuesten Stand der Technik auf Basis der von SCHLEMMER vorgelegten Werkzeug-Anfragespezifikation, der zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten vereinbarten Werkzeug-Definition, den Teilezeichnungen, den CAD-Daten und dem Lastenheft für Spritzgusswerkzeuge in deren jeweils letztem Indexstand („Spezifikationen“). Soweit eine Herstellbarkeitsanalyse vorliegt, so wird diese ebenfalls Bestandteil der Basisdaten. 2.4. Der Lieferant übergibt SCHLEMMER mit Fertigstellung des Werkzeuges die Werkzeugzeichnungen, CAD-Daten, die gefüllte Werkzeugkarte, Elektroden, Modell- und Funktionsablaufpläne. Das von SCHLEMMER zur Verfügung gestellte Formblatt zur Dokumentation des Werkzeugfortschritts ist durch den Lieferanten zu führen und SCHLEMMER im Abstand und Turnus von 2 Wochen nach Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten. Sämtliche zu übergebenden Unterlagen sind Teil des Leistungsumfangs und in den Werkzeugvollkosten gemäß Bestellung enthalten. Sämtliche vom Lieferanten hergestellte Werkzeugteile müssen nach CAM / CAD-Daten reproduzierbar sein. 2.5. Die garantierte Mindestausbringungsmenge/Schusszahl und die Dauer der Verpflichtung zur Ersatzteillieferung werden in der jeweiligen Bestellung, bzw. der Werkzeug-Definition festgelegt. Im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Ausbringungsmenge/Schusszahl ist der Lieferant verpflichtet, SCHLEMMER den hierdurch entstehenden Schaden sowie Aufwendungen zu ersetzen oder nach Wahl von SCHLEMMER ein Folgewerkzeug zu erstellen. An diesem Folgewerkzeug, inklusive der dazugehörigen Dokumentation erwirbt SCHLEMMER das Eigentum bereits mit Beginn der Fertigung des Folgewerkzeuges. Soweit keine Übergabe des Folgewerkzeuges an SCHLEMMER erfolgt, wird die Übergabe des Folgewerkzeugs an SCHLEMMER dadurch ersetzt, dass der Lieferant es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich in Verwahrung nimmt.
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Einzelheiten zum in der Bestellung genannten Vertragsgegenstand („Werkzeug“) werden in dieser festgelegt. 2.2. Das Werkzeug darf nur zur Erfüllung der Verpflichtung des Lieferanten gegenüber SCHLEMMER benutzt werden. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHLEMMER Dritten gegenüber weder überlassen noch zugänglich gemacht werden, noch vom Lieferanten für Zwecke Dritter verwendet werden. Der Lieferant ist insoweit nicht berechtigt, Dritten gegenüber Rechte an dem Werkzeug einzuräumen, z.B. Verpfändung, durch Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag oder Leihe an Dritte. Soweit das Werkzeug zu Produktionszwecken beim Lieferanten verbleibt, ist der Lieferant verpflichtet, das Werkzeug ordnungsgemäß in Stand zu halten, entsprechend zu warten, gegen Zerstörung, Beschädigung und Umwelteinflüsse zu sichern und es industrieüblich gegen alle versicherbaren Risiken (All Risks) zu Gunsten von SCHLEMMER zu versichern. 2.3. Die Konstruktion und Anfertigung des Werkzeuges erfolgt - unter Einhaltung der in der Bestellung zusätzlich geforderten Vorgaben - nach dem neuesten Stand der Technik auf Basis der von SCHLEMMER vorgelegten Werkzeug-Anfragespezifikation, der zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten vereinbarten Werkzeug-Definition, den Teilezeichnungen, den CAD-Daten und dem Lastenheft für Spritzgusswerkzeuge in deren jeweils letztem Indexstand („Spezifikationen“). Soweit eine Herstellbarkeitsanalyse vorliegt, so wird diese ebenfalls Bestandteil der Basisdaten. 2.4. Der Lieferant übergibt SCHLEMMER mit Fertigstellung des Werkzeuges die Werkzeugzeichnungen, CAD-Daten, die gefüllte Werkzeugkarte, Elektroden, Modell- und Funktionsablaufpläne. Das von SCHLEMMER zur Verfügung gestellte Formblatt zur Dokumentation des Werkzeugfortschritts ist durch den Lieferanten zu führen und SCHLEMMER im Abstand und Turnus von 2 Wochen nach Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten. Sämtliche zu übergebenden Unterlagen sind Teil des Leistungsumfangs und in den Werkzeugvollkosten gemäß Bestellung enthalten. Sämtliche vom Lieferanten hergestellte Werkzeugteile müssen nach CAM / CAD-Daten reproduzierbar sein. 2.5. Die garantierte Mindestausbringungsmenge/Schusszahl und die Dauer der Verpflichtung zur Ersatzteillieferung werden in der jeweiligen Bestellung, bzw. der Werkzeug-Definition festgelegt. Im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Ausbringungsmenge/Schusszahl ist der Lieferant verpflichtet, SCHLEMMER den hierdurch entstehenden Schaden sowie Aufwendungen zu ersetzen oder nach Wahl von SCHLEMMER ein Folgewerkzeug zu erstellen. An diesem Folgewerkzeug, inklusive der dazugehörigen Dokumentation erwirbt SCHLEMMER das Eigentum bereits mit Beginn der Fertigung des Folgewerkzeuges. Soweit keine Übergabe des Folgewerkzeuges an SCHLEMMER erfolgt, wird die Übergabe des Folgewerkzeugs an SCHLEMMER dadurch ersetzt, dass der Lieferant es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich in Verwahrung nimmt.
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Einzelheiten zum in der Bestellung genannten Vertragsgegenstand („Werkzeug“) werden in dieser festgelegt. 2.2. Das Werkzeug darf nur zur Erfüllung der Verpflichtung des Lieferanten gegenüber SCHLEMMER benutzt werden. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHLEMMER Dritten gegenüber weder überlassen noch zugänglich gemacht werden, noch vom Lieferanten für Zwecke Dritter verwendet werden. Der Lieferant ist insoweit nicht berechtigt, Dritten gegenüber Rechte an dem Werkzeug einzuräumen, z.B. Verpfändung, durch Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag oder Leihe an Dritte. Soweit das Werkzeug zu Produktionszwecken beim Lieferanten verbleibt, ist der Lieferant verpflichtet, das Werkzeug ordnungsgemäß in Stand zu halten, entsprechend zu warten, gegen Zerstörung, Beschädigung und Umwelteinflüsse zu sichern und es industrieüblich gegen alle versicherbaren Risiken (All Risks) zu Gunsten von SCHLEMMER zu versichern. 2.3. Die Konstruktion und Anfertigung des Werkzeuges erfolgt - unter Einhaltung der in der Bestellung zusätzlich geforderten Vorgaben - nach dem neuesten Stand der Technik auf Basis der von SCHLEMMER vorgelegten Werkzeug-Anfragespezifikation, der zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten vereinbarten Werkzeug-Definition, den Teilezeichnungen, den CAD-Daten und dem Lastenheft für Spritzgusswerkzeuge in deren jeweils letztem Indexstand („Spezifikationen“). Soweit eine Herstellbarkeitsanalyse vorliegt, so wird diese ebenfalls Bestandteil der Basisdaten. 2.4. Der Lieferant übergibt SCHLEMMER mit Fertigstellung des Werkzeuges die Werkzeugzeichnungen, CAD-Daten, die gefüllte Werkzeugkarte, Elektroden, Modell- und Funktionsablaufpläne. Das von SCHLEMMER zur Verfügung gestellte Formblatt zur Dokumentation des Werkzeugfortschritts ist durch den Lieferanten zu führen und SCHLEMMER im Abstand und Turnus von 2 Wochen nach Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen SCHLEMMER und dem Lieferanten. Sämtliche zu übergebenden Unterlagen sind Teil des Leistungsumfangs und in den Werkzeugvollkosten gemäß Bestellung enthalten. Sämtliche vom Lieferanten hergestellte Werkzeugteile müssen nach CAM / CAD-Daten reproduzierbar sein. 2.5. Die garantierte Mindestausbringungsmenge/Schusszahl und die Dauer der Verpflichtung zur Ersatzteillieferung werden in der jeweiligen Bestellung, bzw. der Werkzeug-Definition festgelegt. Im Fall der Nichteinhaltung der garantierten Ausbringungsmenge/Schusszahl ist der Lieferant verpflichtet, SCHLEMMER den hierdurch entstehenden Schaden sowie Aufwendungen zu ersetzen oder nach Wahl von SCHLEMMER ein Folgewerkzeug zu erstellen. An diesem Folgewerkzeug, inklusive der dazugehörigen Dokumentation erwirbt SCHLEMMER das Eigentum bereits mit Beginn der Fertigung des Folgewerkzeuges. Soweit keine Übergabe des Folgewerkzeuges an SCHLEMMER erfolgt, wird die Übergabe des Folgewerkzeugs an SCHLEMMER dadurch ersetzt, dass der Lieferant es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich in Verwahrung nimmt.
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在上述命令的细节将在本合同标的(工具)的定义。2.2。该工具可以实现对供应商的责任来使用。未经事先书面同意,不得对第三方也都没有被公布,由第三方供应商仍为目的使用。供应商是不能对第三方权利的分配工具,如抵押、转让本合同的权利或借给第三方。只要是生产工具的供应商,供应商有义务保持适当的工具,适当的等待,对环境的影响和破坏,损坏和保证它industrieüblich可保风险(所有反对所有风险)有利于保证安全。2.3。该工具的设计和制造应按照规范要求在命令后加上最新的技术,用于基于由anfragespezifikation提交工具,安全工具和供应商之间商定的定义,teilezeichnungen,CAD数据和规范的spritzgusswerkzeuge分别在其上水平(„spezifikationen“)。在一个herstellbarkeitsanalyse误读,这也部分的基本数据。2.4。通过与供应商的工具来完成的werkzeugzeichnungen,CAD数据的填充werkzeugkarte,电极,和funktionsablaufpläne模型。这提供的表格来记录是由供应商的werkzeugfortschritts引导和安全距离,每2周,在签订合同后即可用。偏差之间的书面协议来和供应商。所有的文件的一部分传递的能力和在werkzeugvollkosten包含根据命令。所有供应商必须根据个模具零部件制造CAD/CAM数据重现性好。2.5。mindestausbringungsmenge / schusszahl保证备件供应和持续的承诺在各自的命令,分别。工具定义。在的情况下不遵守ausbringungsmenge / schusszahl是保证供应商有义务,损害和费用来取代或选择一个folgewerkzeug后都创建。在这folgewerkzeug,包括相关的文档来获取财产的folgewerkzeuges制造已经开始。如果没有切换到安全的folgewerkzeuges是切换到它的folgewerkzeugs来取代它,使供应商与谨慎的商人常以免费保管。
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