Einbau
Die Schrauben sollen in Holzbauteilen ohne Vorbohren eingedreht werden. Die Schraubenlöcher
in Stahlbauteilen sollen mit einem geeigneten Durchmesser, der größer als der Gewindeaußendurchmesser
ist, vorgebohrt werden.
Tragende Verbindungen müssen mindestens zwei Schrauben enthalten.
In Holzbauteile aus Vollholz, Brettschichtholz und aus Furnierschichtholz oder Balkenschichtholz
dürfen Schrauben mit einem Gewindeaußendurchmesser d ≥ 8 mm nur bei Verwendung der
Holzarten Fichte, Kiefer oder Tanne eingeschraubt werden.
Bei der Befestigung von Aufdach-Dämmsystemen sind die Schrauben ohne Vorbohren in einem
Arbeitsgang durch die oberhalb des Dämmstoffs angeordneten Konterlatten und durch den
Dämmstoff hindurch in den Sparren einzuschrauben.
Senkkopfschrauben dürfen mit Unterlegscheiben nach Anhang 3.12 verwendet werden. Nach
dem Eindrehen der Schraube sollen die Unterlegscheiben vollständig auf der Oberfläche des
Holzbauteils aufliegen. Schrauben aus nicht rostendem Stahl dürfen nur mit Unterlegscheiben
aus nicht rostendem Stahl verwendet werden.
Bei Befestigung von Schrauben in Holzbauteilen sollen die Schraubenköpfe bündig mit der
Oberfläche des Holzbauteils sein, bei Tellerkopfschrauben oder Sechskantkopfschrauben ohne