eine Deckblattbemusterung wegen der Änderung bei SFS ist seitens Audi nicht erforderlich.
Folgende Vorgehensweise:
1. TRW hält die Prozessumstellung der Wärmebehandlung im Teilelebenslauf fest
2. Freigabeunterlagen zur Prozessumstellung bei nächsten Änderungspackt im BEON den Bemusterungsunterlagen beizufügen