Je nach Authentifizierungsverfahren und -instrument benotigt der Teil nehmer hierfür gegebenenfalls geeignete Hard- und Software. über das Angebot der bankeigenen Anwendungen hinaus bieibt der Teil nehmer setbst für die Beschaffung, Installation und Pflege dieser Hard- und Software verantwortlich. Bei einer Nutzung einer Hard-bzw. Software von Drittanbietem durch den Teilnehmer übernimmt die Bank keine eigene Gewahrleistung Oder sonstige Verantwortung für eine andauernde Eignung Oder Verfügbarkeit im Zusammenhang mit einem Authentifizierungsverfahren.
Sofern die Bank für einzelne hier aufgeführte Leistungen ein Entgelt verlangt, ist der jeweilige Preis im „Preis- und Leistungsverzeichnis" der Bank bzw. der jeweiligen Teilnahmevereinbarung ausgewiesen. Für Anderungen und Preise gilt Ziffer 12 der Allgemeinen Geschafts-bedingungen der Bank, wenn keine besondere Vereinbarung zwi-schen Bank und Kunde getroffen wurde.