Ferner beschreibt das Klagepatent, dass schnurlose Telefonsysteme, z.B.
Systeme, die auf dem DECT Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunication)
beruhen, im privaten Bereich und Büros zunehmend Verbreitung
finden. Diese schurlosen Telefonsysteme lassen sich im Gegensatz
zu den oben angesprochenen globalen Systemen als lokale Mobilfunkdienste
einordnen (Klagepatent, Anlage 14, Abs. [0003]).