2. Voraussetzungen zur Nutzung derelektronischen Medien
Der Teilnehmer benfötigt für die Abwicklung von Bankgeschaften über elektronische Medien die mit der Bank vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich ge-genüber der Bank als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4).
Dieser Prozess wird als Authentifizierungsverfahren bezeichnet.