Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze
bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte
deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen.
Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum
oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung
der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes
sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe
27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der
Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die
Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto
platziert sein.