Bei der Vergabe von mehr als 25 % dieses Auftrags oder formgebender Komponenten an Unterlieferanten, ist Schlemmer vorher zu informieren und die Unterlieferanten sind schriftlich durch Schlemmer GSC freizugeben. 6.4. Eine Wochen nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Terminplan nach Schlemmer Standard oder kundenspezifisch zu erstellen und vorzulegen 6.5. In Abstimmung mit der Abteilung Werkzeugtechnik sind die Terminpläne in vierzehntägigen, bzw. noch zu definierenden Abständen zu aktualisieren 6.6. Der Zugang zum Fertigungsstandort, sowie zu Unterlieferanten ist Mitarbeitern der Firma Schlemmer jederzeit zu garantieren 6.7. Der Lieferumfang wird wie folgt definiert: • Spritzgusswerkzeug nach Spezifikation spanfrei und gereinigt • Stückliste • Detailzeichnungen • Kühlpläne • Heißkanalpläne und Systemnummer Zeichnung + Stückliste • Pneumatik und Hydraulikpläne • Elektroden und Hilfsvorrichtungen • CAD Daten 3D und 2D auf CD • Elektropläne mit Klemmenplan • Protokoll der elektrischen Funktionsprüfung • Wartungspläne 6.8. Kleinserie 3 Abspritzungen mit je 200 Teilen und Meßbericht (Kontrollpunkte sind mit der Qualitätsvorausplanung des AG abzustimmen)
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungspflicht endet nach Erreichen der in der Spritzguss Werkzeug Auftragsdefinition BP 02-FS 040 genannten Stückzahl in der Serienfertigung, frühestens jedoch 12 Monate nach Serienanlauf 7.2. Treten nach dem Gewährleistungszeitraum versteckte Mängel auf, so ist der Werkzeuglieferant verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen 7.3. Trotz der beratenden Mitwirkung bei der Konstruktion der Werkzeuge durch Fa. Schlemmer, liegt die alleinige Verantwortung für zweckentsprechende und wartungsgerechte Ausführung, sowie einwandfreie Funktion im Dauerbetrieb, beim Auftragnehmer.
Bei der Vergabe von mehr als 25 % dieses Auftrags oder formgebender Komponenten an Unterlieferanten, ist Schlemmer vorher zu informieren und die Unterlieferanten sind schriftlich durch Schlemmer GSC freizugeben. 6.4. Eine Wochen nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Terminplan nach Schlemmer Standard oder kundenspezifisch zu erstellen und vorzulegen 6.5. In Abstimmung mit der Abteilung Werkzeugtechnik sind die Terminpläne in vierzehntägigen, bzw. noch zu definierenden Abständen zu aktualisieren 6.6. Der Zugang zum Fertigungsstandort, sowie zu Unterlieferanten ist Mitarbeitern der Firma Schlemmer jederzeit zu garantieren 6.7. Der Lieferumfang wird wie folgt definiert: • Spritzgusswerkzeug nach Spezifikation spanfrei und gereinigt • Stückliste • Detailzeichnungen • Kühlpläne • Heißkanalpläne und Systemnummer Zeichnung + Stückliste • Pneumatik und Hydraulikpläne • Elektroden und Hilfsvorrichtungen • CAD Daten 3D und 2D auf CD • Elektropläne mit Klemmenplan • Protokoll der elektrischen Funktionsprüfung • Wartungspläne 6.8. Kleinserie 3 Abspritzungen mit je 200 Teilen und Meßbericht (Kontrollpunkte sind mit der Qualitätsvorausplanung des AG abzustimmen)
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungspflicht endet nach Erreichen der in der Spritzguss Werkzeug Auftragsdefinition BP 02-FS 040 genannten Stückzahl in der Serienfertigung, frühestens jedoch 12 Monate nach Serienanlauf 7.2. Treten nach dem Gewährleistungszeitraum versteckte Mängel auf, so ist der Werkzeuglieferant verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen 7.3. Trotz der beratenden Mitwirkung bei der Konstruktion der Werkzeuge durch Fa. Schlemmer, liegt die alleinige Verantwortung für zweckentsprechende und wartungsgerechte Ausführung, sowie einwandfreie Funktion im Dauerbetrieb, beim Auftragnehmer.
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