Aus Ihren Unterlagen habe ich entnommen, dass dies ein freiwilliges Praktikum für Sie ist. Ein Pflichtpraktikum von 6 Monaten ist von Ihrer Universität nicht vorgeschrieben. Ist das richtig?
Ich möchte Sie informieren, dass es aus Sicht der Personalabteilung aktuell nur möglich ist, Sie für 3 Monate einzustellen, wenn dies ein freiwilliges Praktikum von Ihnen ist.
Wäre es für Sie auch in Ordnung das Praktikum vom 01.01-31.03.2015 bei uns zu absolvieren?