Für das Fachstudium (grundständige Studiengänge):
• alle zulassungsbeschränkten Studiengänge /
Fachsemester (mit NC)
• alle beruflich Qualifizierten gemäß § 11 des Berliner
Hochschulgesetzes (mit NC und ohne NC)
15. Juli* für das folgende Wintersemester
15. Januar* für das folgende Sommersemester
• alle nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge /
Fachsemester (ohne NC)
15. September für das folgende Wintersemester
15. März für das folgende Sommersemester
*) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden,
dürfen für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden!
Für Vorstudieneinrichtungen (Studienkolleg / Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums):
• externe Feststellungsprüfung (ohne Besuch des
Studienkollegs)
• Ergänzungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs)
15. März für den Studienbeginn im folgenden Wintersemester
(Prüfungszeitraum im Sommersemester)
15. September für den Studienbeginn im folgenden Sommersemester
(Prüfungszeitraum im Wintersemester)
• Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf
die Feststellungsprüfung
• Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des
Propädeutikums
30. Juni für das kommende Wintersemester
30. November für das kommende Sommersemester
Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.V. bzw. der TU Berlin!
Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung