Anhang A gibt die Teilkreisdurchmesser für eine Einheitsteilung in Abhängigkeit von der Zähnezahl des Kettenrades an.
5.3.2.2 Prüfstiftdurchmesser, dR
Der Durchmesser des Prüfstiftes dR ergibt sich durch
1Rdd=
(siehe Bild 9)
mit Grenzabmaßen von 01,00+mm.