5.3 Durchführung
Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag müssen
(23 ± 5) °C betragen.
Vor Beginn der Prüfungen werden (200 ± 1) ml des Gleitmittels je Quadratmeter mit einem Pinsel gleichmäßig
auf die Oberfläche des Prüfbelages verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird mit dem Pinsel mit dem
Gleitmittel benetzt.
Die Prüfperson geht mit Blickrichtung talwärts in aufrechter Haltung in Schritten einer halben Schuhlänge
vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelages wird vom waagerechten Zustand
ausgehend mit einer Geschwindigkeit von etwa 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die
Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den
kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelages wird, jeweils vom waagerechten Zustand
ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel erneut mit dem Pinsel auf
der Oberfläche verteilt.
Die Begehungen werden von 2 Prüfpersonen durchgeführt.