Hingegen ist eine Person sachverständiger Zeuge, wenn die Beobachtungen eine besondere Sachkunde erforderten, sie jedoch außerhalb eines Auftrags durch das erkennende Gericht getroffen wurden, während es sich um Sachverständigentätigkeit handelt, wenn die besondere Sachkunde erfordernden Beobachtungen im Rahmen des gerichtlichen Auftrags getroffen wurden.