Der Ausweg kann hier nur darüber gesucht werden, daß §85 StPO ausschließlich auf vergangene Tatsachen abstellt, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war.
Dennoch ist den Motiven kein Hinweis auf die Interpretation der Forderung, es müsse sich um vergangene Tatsachen handeln,zu entnehmen.