d. Merkrnal r.a: "derart, dass während des besonderen Betriebszustandes
eine Durchschleifung unter gleichzeitiger Signalumsetzung
der Signale vom ersten Pfad zum zweiten
Pfad erfolgt"
Merkmal 1.4 gibt vor, dass in dem besonderen Betriebszustand die Signale
vom ersten Pfad zum zweiten Pfad umgesetzt werden sollen, d.h. funktional
in die Sprache des zweiten Pfades übersetzt werden müssen.
In diesem Zusammenhang zeigt das Klagepatent in Figur 3 eine mögliche
Ausführungsform der .Durchschleifung": im besonderen Betriebszustand
empfangene DECT-Signale können vom Basisbandkontroller 31 an die
Steuereinheit 34 weitergegeben werden, von dieser in Signale gemäß dem
GSM-Standard umgesetzt werden und anschließend an den Basisbandkontroller
33 weitergeleitet werden (Klagepatent, Anlage K4" Abs. [0026]):