Verkäufer ist damit einverstanden, dass schon vor Eigentumsumschreibung der Kaufgegenstand mit Grundpfandrechten in unbegrenzter Höhe zuzüglich 20 % Zinsen und 15 % Nebenleistungen belastet wird, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde von den Beteiligten die unter 10.2. folgenden Sicherungsbestimmungen wiedergegeben werden: