Beistellung von Bescheinigungen durch Lieferanten
Sind Prüfbescheinigungen, Protokolle oder sonstige Dokumentationen Inhalt der
Bestellung, so sind diese Bestandteil der Lieferung und müssen bei Eingang der Ware
in deutlich lesbarer Schrift (Faxvorlage entsprechend DIN 32742-5) am Anlieferort
vorliegen.
Die Übermittlung ist vorzugsweise per Telefax an EV HQSL 2 (Fax-Nr. 030/386-24658)
vorzunehmen. Die Unterlagen können soweit erforderlich auch in einem Umschlag mit
Aufdruck ”Prüfbescheinigung” der Lieferung als Anlage zum Lieferschein beigelegt, oder
per Post an die Siemens AG EV HQSL 2, D-13623 Berlin gesandt werden.