vorgemerkt.
Für Termine ab 1. April 2014 gilt: Diese Terminbuchung ist nur gültig, wenn der Antragsteller für den Visaantrag keine APS-Bescheinigung benötigt. Falls Sie im Besitz einer APS-Bescheinigung sind, wenden Sie sich für die Einreichung Ihres Visaantrags bitte direkt an das APS-Büro in Shanghai. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der APS unter www.aps.org.cn .
Ein Ausdruck dieser e-Mail ist bei Antragstellung vorzulegen.