I. Die Verletzungsgegenstand
Mit der vorliegenden Klage wird der Vertrieb von Mobilfunkgeräten angegriffen,
wie z.B. das Mobiltelefon des Typs PB der Firma Huawei Technologies
Co., Ltd., die es ermöglichen, über z.B. Bluetooth mittels einer entsprechenden
Freisprecheinrichtung, Telefongespräche in einem Mobilfunknetz
zu führen.
Wie nachfolgend im Detail erläutert wird, verwirklicht das PB der Firma
Huawei Technologies Co., Ud. wortsinngemäß sämtliche Merkmale des
Anspruchs 1des Klagepatents.
Die Klage ist im Übrigen nicht auf dieses konkret und beispielhaft benannten
Mobiltelefon beschränkt, sondern erstreckt sich auf sämtliche in Bezug
auf das Klagepatent identischen oder im Wesentlichen baugleichen Ausführungsformen
der Beklagten (nachfolgend" Verletzungsgegenstand"];
Verletzungsgegenstände'j, soweit nicht im Antrag ausgenommen.