durch abweichende bauliche Ausführung, insbesondere Teilung oder Zusammenlegung von Einheiten, Einbeziehung von Flurbereichen in Sondereigentum oder sonstige bereits in der Baubeschreibung zugelassenen Änderungen in der Teilungserklärung zu berücksichtigen.
15.1.3
Zuweisung, Aufhebung oder Änderung von Sondernutzungsrechten an Grundstücksflächen oder Gebäudeteilen, also dem Gemeinschaftseigentum insgesamt, in beliebigem Maß,