3. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und an-
Formular-Nr. 001 – Mietvertrag Wohnräume Ausdruck am 08.08.14 Seite 9 von 21
dere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzu- reichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt werden. Insoweit haftet der Mieter auch für das Verschulden von Familienangehörigen, Hausan- gestellten, Untermietern und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung auf- halten oder ihn aufsuchen. Der Mieter hat zu beweisen, daß ein Verschulden nicht vorgelegen hat; das gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die mehrere Mieter gemeinsam be- nutzen.