Ab Oktober 2010 wurde - mangels geeigneter Alternativen - nur noch das Gelände der GmbH als Veranstaltungsfläche in Betracht gezogen. Der Zeuge B. sprach sich in einer an den Referenten des Beigeordneten R., den Zeugen F., gerichteten E-Mail vom 26. Oktober 2010 und in einem diesem übermittelten undatierten Vermerk dafür aus, dass sich die Stadt vor Klärung verschiedener von ihm aufgelisteter Punkte nicht zur Machbarkeit der Veranstaltung positionieren solle. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass eine schnellstmögliche Beauftragung des Zeugen Professor Dr. S. als Sachverständigen zur Begleitung der Planung der Veranstaltung 2010 notwendig sei.