(4)Bearbeitung von Telefaxaufträgen durch die Bank: Bei Verfügungen einschließlich der Einrichtung Oder Anderung von Dauerauftrdgen so-
wie bei Käufen und Verkaufen von Wertpapieren genugt zur Legitima tion die Unterschrifl auf dem Fax. Die Bank kann sich vor Ausfuhrung eines Auftrages telefonisch vom Teilnehmer die Ordnungsmäßigkeit bestStägen iassen. Soweit eine solche Autorisierung nicht möglich ist