1.1 Dieser Rahmenliefervertrag gilt für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen von ROSSMANN an den Käufer, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist.
1.2 Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und ROSSMANN finden allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf allgemeine Geschäftsbedingungen im Einzelfall Bezug genommen (z.B. standardmäßige Hinweise im Rahmen von Bestellungen und Auftragsbestätigungen) und nicht mehr ausdrücklich widersprochen wird.