Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, die aus der objektivierten Sicht des Käufers für die Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten von Bedeutung sind und deren Nichtbeachtung den Leistungserfolg nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.