Änderung der Nutzungsart (Wohnung in gewerbliche Einheit und umgekehrt).
Neuaufteilung von Wohnungs- und Teileigentumsrechten, die nicht Vertragsgegenstand sind, nach Größe und Zahl unter entsprechender Änderung der Miteigentumsanteile, insbesondere zur Zusammenlegung bzw. Unterteilung bestehender Einheiten; dabei können unter Beachtung statischer Erfordernisse gegebenenfalls auch im Gemeinschaftseigentum befindliche Mauern durchbrochen werden,