Gemäß der Beschreibung des Klagepatents ermöglichen Mobilfunksysteme,
wie beispielsweise das GSM-System, entsprechenden Benutzern nahezu
unbegrenzte Möglichkeiten zur mobilen Sprachkommunikation (Klagepatent,
Anlage 14, Abs. [0002]). In der Beschreibung des Klagepatents
werden solche Systeme auch als globale Systeme bezeichnet.