Erfahrungssätze der ersten Kategorie werden hingegen nicht als Erkenntnisse des Sachverständigen über den zu entscheidenden Fall berichtet, sondern als davon unabhängige Bestandteile des gegenwärtigen Stands allgemein anerkannten Wissens.
Erfahrungssätze der ersten Kategorie werden hingegen nicht als Erkenntnisse des Sachverständigen über den zu entscheidenden Fall berichtet, sondern als davon unabhängige Bestandteile des gegenwärtigen Stands allgemein anerkannten Wissens.