im Nachgang zu meiner gestrigen E-Mail finden Sie als Anlage noch die Zusatzvereinbarung zum vorgesehenen Mietvertrag. Diese betrifft in der Hauptsache die Hausordnung für den Fall, dass die Eigentümergemeinschaft des Gebäudes die Gemeinschaftsordnung ändert. Dann würde diese der Hausordnung übergeordnet sein.
Gern höre ich von Ihnen und verbleibe