Sämtliche Kosten und Steuern ,die der Poolführer bzw. jeder eine Sämtliche haltenden Bank aus diesem Sicherheiten-Poolvetrag,insbesondere im Zusammenhang mit der etwaigen Verwertung der Sicherheiten,entstehen,sowie Ausgleichsansprüche aus steuerlichen Haftungsansprüchen,die gegen sie oder eine andere Bank geltend gemacht werden,gehen zu Lasten der Firma 1