3. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in hel- len, neutralen Farben oder Tapeten oder in den bei Vertragsbeginn vorhandenen Far- ben zurückzugeben.
Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vor- gegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen zurückgegeben werden.